Unternehmerpflichten Digitale Fahrtenschreiber
1. Fahrtenschreiber
- Vor erstmaliger Inbetriebnahme: Tachoprüfung
- Nach Einbau bzw. Erstzulassung: Innerhalb von 2 Wochen Kennzeichen programmieren (Erstkalibrierung)
- Gewährleistung einer ausreichenden Menge Thermo-Druckerpapier
- Veranlassung einer Reparatur bei Störungen
- Regelmässige Tachoprüfung, mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung
2. Fahrer
- Schulung und Unterweisung aller Fahrer
- Regelmässige Auswertung der Fahrerkartendaten (gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen)
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeitszeitrecht und Fahrpersonalrecht) bei der Tourenplanung
3. Datensicherung
- Anmelden mit der Unternehmenskarte vor der ersten Fahrzeugnutzung
- Abmelden mit der Unternehmenskarte bei Vermietung, Stillegung oder Verkauf
- Auslesen der Fahrtenschreiber Daten spätestens alle 90 Kalendertage
- Auslesen der Fahrerkarten Daten spätestens alle 28 Kalendertage
- Einjährige Datenspeicherung/Aufbewahrung/Archivierung (Fahrtenschreiber und Fahrerkarte)
- Erstellung von Sicherheitskopien