Neue EU-Tachographenpflicht: Ausweitung auf 2,4 bis 3,5 Tonnen
Montag, 15. Nov. 2021, 13:32Diese neue Tachographenpflicht zielt aber vor allem auf grenzüberschreitende Tätigkeiten ab
Die in Europa weit verbreiteten und in viele Verkehrsunfälle verwickelten schnellen Transporter müssten sich endlich auch an die EU-Sozialvorschriften halten, heißt es in Brüssel. Zunächst sollte nach Vorschlag des Verkehrsausschusses die Regelung für alle Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen gelten, die sich mehr als 50 km von ihrem Betriebsstandort entfernen. Nach massiver Kritik, vor allem aus dem Handwerk soll nun die Tachographenpflicht für leichte Fahrzeuge nur für grenzüberschreitende Transporte von Unternehmen gelten und damit nach Ansicht der Parlamentarier das Handwerk weitgehend ausgenommen werden. So soll die Tachographenpflicht, nach den Vorstellungen des Berichterstatters, nicht für die lediglich im nationalen Verkehr operierenden leichteren Transportfahrzeuge (LCV, Transporter) gelten.
Was bedeuten aber die Änderungen für Handwerker und den Mittelstand konkret?
Dank der spezifischen Ausnahmen ist die Rechtslage für Handwerker und den Mittelstand de facto gleichgeblieben. Obwohl die Tachografenpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr allgemein auf Fahrzeuge mit 2,5 Tonnen ausgeweitet wurde, sind Handwerker und der Mittelstand bei Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen durch die Werkverkehrsausnahme ausgenommen (wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist), bei Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen gilt die Handwerker-Ausnahme (bis zu 100 km im Umfeld des Unternehmens).
Wann treten diese Änderungen in Kraft?
Die Neuerungen bei der Tachografenpflicht finden gestaffelt - je nach aktueller Ausrüstung und Gewichtsklasse des Fahrzeugs - von 2023 bis 2026 statt. Die Ausweitung der Tachografenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2026.
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