Das AETR-Abkommen regelt grenzübergreifend die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr

Das AETR-Abkommen regelt grenzübergreifend die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr

Donnerstag, 27. Apr. 2023, 08:37Das AETR-Abkommen regelt grenzübergreifend die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr

Das AETR-Abkommen regelt grenzübergreifend die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr (Lkw und Bus).

Die wichtigsten Regelungen sind:
● Tägliche Lenkzeit: die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden, kann aber zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden
● Tägliche Ruhezeit: eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden ist vorgeschrieben, die auf 9 Stunden reduziert werden kann, aber nur dreimal pro Woche
● Wochenlenkzeit: die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten (Doppelwoche max. 90 Stunden!)
● Wochenruhezeit: eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist vorgeschrieben, diese kann auf 24 Stunden reduziert werden, aber nur einmal innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen (muss vor Ende der 3. Folgewoche ausgeglichen werden!)
● Pausen: nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden, die Pause kann in zwei Teilen aufgeteilt werden: 15 + 30 Minuten (nur in dieser Reihenfolge!)

Geltungsbereich AETR

Mitgliedsstaaten des AETR sind:
alle EU-Staaten sowie Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Liechtenstein, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, die Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Belarus.

Deutschland ist seit 1976 Mitglied des Abkommens.

Für Deutschland gilt (wie für alle EU-Staaten) bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten vorrangig die EG-Verordnung 561/2006, sowie ergänzend die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Jedoch enthält § 21a ArbZG folgenden Vorbehalt: „Die Vorschriften der VO (EG) 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.“

Es ist zu beachten, dass nicht alle Staaten alle Bestimmungen der AETR vollständig anwenden, sondern einige Ausnahmen oder Abweichungen haben können.

Das AETR dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem es sicherstellt, dass LKW- und Busfahrer ausreichend Zeit für Ruhepausen und Erholung haben um Unfälle durch Übermüdung zu vermeiden.

Die Strafen nach dem Bußgeldkatalog für Lenkzeiten und Ruhezeiten sind sehr hoch und Verstöße werden streng überwacht. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie auf die digitalen Fahrtenschreiber und die Fahrerkarten achten. Da Optimotive sowohl den Massenspeicher als auch die Fahrerkarten ausliest, müssen Sie sich darüber keine Sorgen mehr machen. Die Verpflichtung, diese Daten zu speichern (archivieren) und auszuwerten wird ebenfalls von Optimotive erfüllt.

Anwendungsbeispiel des AETR-Übereinkommens

Ein LKW Fahrer in Hamburg (D) erhält den Auftrag, eine Ladung in Paris (F) abzuholen. Bei einem Zwischenstopp wird die Route geändert, und der Fahrer wird angewiesen, eine Ladung in Budapest (HU) abzuholen. Die AETR-Regeln gelten nun während der gesamten Fahrt (von Hamburg nach Budapest). Wenn eine oder mehrere Fahrten im Rahmen des AETR-Übereinkommens innerhalb einer Woche durchgeführt werden, gelten für diesen Zeitraum die im AETR-Übereinkommen festgelegten Regeln für die wöchentlichen und zweiwöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten.

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